Zum Jahresende 2020 fallen erstmals Windenergieanlagen (WEA) aus der auf 20 Jahre angelegten Förderung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) heraus. Sofern ein Weiterbetrieb älterer Anlagen nicht möglich ist, müssen diese durch effizientere Neuanlagen ersetzt werden. Anlass für das Umweltbundesamt, in einer umfangreichen Studie zu erwartende Abfallmengen zu berechnen und Finanzierungsmöglichkeiten auszuloten.
Demnach ist ab 2021 vor allem mit signifikanten Mengen an Beton, Stahl sowie Kupfer und Aluminium aus Rückbauten zu rechnen. Während die bestehende Recycling-Infrastruktur diese Stoffe voraussichtlich gut bewältigen kann, zeichnen sich Probleme bei der Verwertung der jährlich bis zu 70.000 Tonnen an faserverstärkten Kunststoffen aus Rotorblättern ab. Abhilfe könnte die Einführung einer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung schaffen, so die Empfehlung der Studie.
Hinsichtlich der Kosten für den Rückbau von WEA prognostiziert die Untersuchung erhebliche Finanzierungslücken in den kommenden Jahren. Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt die Studie, die verpflichtenden Rücklagen der WEA-Betreiber regelmäßig von Sachverständigen überprüfen zu lassen und ggf. anzupassen.
Allgemein verbindliche Regelungen für den Rückbau von WEA stellt die Studie indes nicht auf. Dafür unterscheiden sich Anlagenmodelle und -standorte zu stark. Stattdessen fasst die Untersuchung Rahmenbedingungen zur Orientierung für mit dem Rückbau von WEA-Betrauten zusammen. Hierzu gehören unter anderem die Priorisierung von Umwelt-, Arbeits- und Lärmschutz, die Prävention von Staubbelastung sowie die Empfehlung eines sequenziellen Anlagenrückbaus.
Quellen
- Umweltbundesamt: Studie „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen“
- Umweltbundesamt: Zu geringe Recyclingkapazitäten für Rückbau von Windenergieanlagen
- kommunalwirtschaft.eu: Zu geringe Recyclingkapazitäten für Rückbau von Windenergieanlagen
- Bundesverband WindEnergie: Rückbau – alles gut geregelt