Im Dezember 2020 traten das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) in Kraft. Mit dem Gesetz und der Verordnung wurde die EU-Richtlinie 2018/645 zur Änderung der „Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie“ (2003/59/EG) in deutsches Recht umgesetzt. Mit den Änderungen sollen u. a. verbesserte Rahmenbedingungen für die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern schaffen.
Eine grundlegende Neuerung ist die Einführung von Fahrerqualifikationsausweisen, die den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ablösen und ab Mai 2021 bundesweit ausgestellt werden. Die Ausweise können künftig auch Fahrerinnen und Fahrer mit einem ausländischen Führerschein erhalten, bei dem die Eintragung bisher nicht möglich war. Zudem wird die Weiterbildung der Berufskraftfahrer an den Stand der Technik angepasst und ein Berufskraftfahrerqualifikationsregister geschaffen, das eine digitale Registrierung von Qualifizierungsmaßnahmen der Fahrer ermöglicht.
Papierbasierte Teilnahmebescheinigungen werden voraussichtlich ab Oktober 2021 durch die Registereinträge abgelöst. Damit Ausbildungsstätten ihre Daten weiterhin an das für das Register zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übermitteln können, müssen sie ihre Anerkennungs- und Überwachungsverfahren vereinheitlichen. Für Fahrerinnen und Fahrer ist zukünftig die Anrechnung bestimmter, bereits abgeschlossener Ausbildungen möglich, um den Unterrichtungsumfang zu reduzieren.
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die Gefahrgut transportieren, müssen zusätzlich die seit 2021 geltenden Änderungen des ADR beachten.
Quellen
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
- Deutsche Verkehrs-Zeitung: Bundestag beschließt Änderungen bei Qualifizierung von Berufskraftfahrern
- Deutscher Bundestag: Qualifizierungsnachweise der Berufskraftfahrer werden bundesweit ausgestellt
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes