Ab 2022 sollen in der EU neue Vorgaben für den nachhaltigen Umgang mit Batterien gelten. (Foto: tam_odin (iStock))
Ab 2022 sollen in der EU neue Vorgaben für den nachhaltigen Umgang mit Batterien gelten.
Foto: tam_odin (iStock)

Branche Neue EU-Batterieverordnung: Gesetzgebungsverfahren eingeleitet

EU-Kommission reagiert auf Herausforderungen durch wachsende Elektromobilität

Mit einem am 10. Dezember 2020 vorgelegten Entwurf der Europäischen Kommission wurde das Gesetzgebungsverfahren für eine neue EU-Batterieverordnung (BattVO-E) eingeleitet. Die darin enthaltenen Vorgaben für den nachhaltigen Umgang mit Batterien aller Art sollen ab 2022 in Kraft treten. Sie ersetzen die seit 2006 geltende europäische Batterierichtlinie (2006/66/EG). Aufgrund der EU-weiten Verbindlichkeit der Neuerungen werden diese auch Auswirkungen auf das in Deutschland erst zu Beginn dieses Jahres wirksam gewordenen Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetzes haben.

Erklärtes Ziel der novellierten Verordnung sind Nachhaltigkeit, Leistungsfähigkeit und Sicherheit über den gesamten Lebenszyklus aller in der EU in Verkehr gebrachten Batterien. Die rechtlichen Neuerungen betreffen unter anderem die Förderung nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit auf europäischer Ebene mit verbindlichen Anforderungen für sämtliche Batterien, die Schaffung von Rechtssicherheit sowie die Minimierung der Umweltauswirkungen. Zudem enthält die Verordnung Zielvorgaben für den Gehalt an recycelten Materialien bzw. für das Sammeln, die Behandlung und das Recycling der Energiespeicher. So soll etwa die Sammelquote bis 2025 von derzeit 45 % auf 65 % und bis 2030 auf 70 % erhöht werden.

Die EU-Batterieverordnung stellt einen wichtigen ersten Schritt in der Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft dar und soll maßgeblich zum Null-Schadstoff-Ziel des europäischen Grünen Deals beitragen. Hintergrund der Novellierung der bisherigen Richtlinie sind veränderte sozioökonomische Bedingungen, technologische Entwicklungen, Märkte und Verwendungen von Batterien. Wichtigster Antreiber dieser weitreichenden Veränderungen ist die stark wachsende Elektromobilität, die der EU-Kommission zufolge die Nachfrage nach Batterien bis 2030 um das 14-fache erhöhen wird.

Sowohl die European Waste Management Association (FEAD) als auch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) – dem 750 Firmen der Branche angehören – begrüßten die Novellierung. Allerdings räumte Peter Kurth, Präsident des BDE, in einer Pressemitteilung ein: „In Sachen Sammel- und Mindesteinsatzquote sowie Batteriepfand ist der große Wurf leider ausgeblieben. Hier hätte ich mir mehr Mut seitens der Kommission gewünscht.“

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit