Notwendigkeit von Fettabscheidern
Schon der versierte Hobbykoch weiß, was im privaten Küchenreich an Fetten und Ölen anfällt – und vor welche Herausforderungen einen der dabei entstandene Fett- und Ölschmutz und dessen Beseitigung stellen kann. Herausforderungen, die sich in der Gastronomie oder auch in lebensmittelverarbeitenden Betrieben noch einmal um ein Vielfaches steigern.
Darf doch das fett- bzw. ölhaltige Abwasser keinesfalls ungereinigt in das öffentliche Kanalnetz gelangen. Entsprechend kontaminierte Abwässer müssen vorher gereinigt werden. Erfolgt diese Vorreinigung nicht, können sich die Fette und Öle als Verschmutzungsmasse in Abwasserrohren ablagern und diese verstopfen. Rückstau und oft unangenehme und zudem hartnäckige Gerüche sind die Folgen. Eine weitere – und gravierendere – ist, dass die von den Ablagerungen ausgelösten Gärprozesse in den Rohren zu Korrosionsschäden führen und so das öffentliche Abwassersystem bis hin zur Arbeit von Kläranlagen massiv belasten können.
Alle Unternehmen, in denen während des Arbeitsprozesses Verschmutzungen durch Lebensmittelfette und -öle anfallen, sind deshalb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG, § 57 und § 58) sowie auch den lokalen Wasser- und Abwassergesetzen dazu verpflichtet, zur reinigenden Vorbehandlung ihrer Abwässer einen Fettabscheider einzusetzen. Weitere diesbezügliche Regelungen sind in den kommunalen Abwassersatzungen oder der Indirekteinleiter-Verordnung (IndEinIvo) fixiert.
Maßgeblich sind von diesen Bestimmungen folgende Betriebe/Branchen betroffen:
- Restaurants und andere Gastronomie-Betriebe mit eigener Küche
- Großküchen
- Kantinen
- Lebensmittelbetriebe
- Molkereien, Käsereien
- Bäckereien und Konditoreien
- Fleischereien und Schlachthöfe
- Seniorenheime oder Krankenhäuser mit Gemeinschaftsküche
- Spülbetriebe
Funktionsprinzipien, Typen, Installationsparameter
Vereinfacht gesagt funktionieren Fettabscheider nach dem Prinzip der Schwerkraft. Gemäß der physikalischen Gesetze sinken Stoffe und Substanzen, die eine höhere Dichte als Wasser haben, nach unten, die mit geringerer Dichte steigen nach oben. Im konkreten Fall heißt das, dass nach dem Zulauf des Abwassers in den Fettabscheider die Strömungsgeschwindigkeit durch den verbreiterten Querschnitt (von Rohrleitung zu Abscheider) derart reduziert wird, dass in dem jetzt beruhigten Abwasser die schwereren Substanzen (Essensreste, Schmutz- und Schlammteile) sozusagen „in aller Ruhe“ nach unten, d. h. auf den Boden des Fettabscheideraums und in den dort befindlichen Schlammfang sinken. Während sich wiederum die „leichteren“ Öle und Fette im oberen Teil des Fettabscheiders zwischen den Einbauten für Zu- und Auslauf sammeln und zurückgehalten werden können. Das auf diese Art vorbehandelte Abwasser kann anschließend in die Kanalisation abfließen.
Im Kern lassen sich drei Kategorien von Fettabscheidern unterscheiden: Freistehende und mobile Fettabscheider und solche, die zum Einbau ins Erdreich vorgesehen sind. Unabhängig vom Einzeltyp sind in Deutschland aber nur Fettabscheider zulässig, deren Konstruktion, Fertigung und Prüfung wie auch Bemessung, Installation und Betrieb nach den gesamteuropäischen Maßgaben (DIN EN 1825) erfolgt.
Ein grundlegendes Kriterium ist darin neben der Festlegung, welche Betriebe zur Installation verpflichtet sind (siehe oben), die Fixierung der sogenannten „Nenngröße“. Die Nenngröße bezieht sich auf die Menge des durch den Fettabscheider zu bereinigenden Schmutzwassers und wird in Litern pro Sekunde gemessen (Volumenstrom in Liter pro Sekunde). Die Nenngröße zeigt also, wie viel Abwasser dem Fettabscheider maximal zugeführt werden kann und darf. Was auf das Leistungsvolumen des Abscheiders hinweist – und somit auch darauf, inwiefern dieser für die jeweiligen betrieblichen Anforderungen geeignet ist.
Bei einer Angebotsbreite, die vom 20-Liter-Volumen bis hin zu Größenordnungen von 5-Kubikmeter-Behältnissen reicht (was einem Fassungsvermögen von 5000 Litern entspricht), ist eine ausführliche Vorberatung und Planung bei der Installation von Fettabscheidern unumgänglich. Denn welcher der möglichen Abscheider-Anlagen dann konkret in Frage kommt, hängt von verschiedenen, variierenden Faktoren ab, die etwa vom Grad des Schmutzwasseraufkommens über die räumlichen bis hin zu den auch finanziellen Gegebenheiten reichen.
Zu berücksichtigen sind gleichwohl in jedem Fall folgende Anforderungen:
- Der Einbau von Fettabscheidern unterliegt einer Anzeigepflicht.
- In Räumen, in denen Speisen zubereitet werden, sind Fettabscheider unzulässig.
- Fettabscheider für den Erdeinbau sind außerhalb von Gebäuden und in bestmöglicher Nähe zu jener Stelle zu installieren, wo das Schmutzwasser anfällt.
- Mobile Fettabscheider sind nur für sogenannte „fliegende Bauten“ erlaubt; „fliegende Bauten“ definieren sich nach § 76 Musterbauordnung (MBO) als „bauliche Anlagen, die geeignet sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden.“
- Frei aufzustellende Fettabscheider müssen in frostfreien Räumen installiert werden.
Des Weiteren ist bei der Aufstellung zu gewährleisten:
- ausreichende Abflussmöglichkeit des Abwassers
- gute Belüftung in geschlossenen Räumen
- leichter Zugang für anfallende Reinigungsarbeiten, d. h. auch leichte Erreichbarkeit für Reinigungsfahrzeuge
- die Möglichkeit des Zugangs/Einstiegs zwecks Wartungs- und Reparaturarbeiten
Im Detail informieren über all das, wie auch über die verschiedenen Fettabscheider-Typen und Bauarten, die Hersteller oder auch Installateure, also Fachplaner und Fachbetriebe, die auch die nötige Dimensionierung der Abscheider-Anlage berechnen. Dennoch macht es für den Kunden Sinn, hier im Vorfeld selbst die oben schon erwähnte DIN EN 1825 zu konsultieren, in deren Teil 2 drei mögliche Berechnungsverfahren zur Auswahl der richtigen Nenngröße und somit zur Auswahl der benötigten Größe des Fettabscheiders aufgeführt sind.
Generell müssen in Deutschland Fettabscheider zwingend den in dieser DIN verzeichneten Parametern entsprechen. Ist das nicht der Fall, dürfen die Fettabscheider nicht verwendet werden. Zudem sind die Hersteller von Fettabscheidern angehalten, ihre Produkte mit der „CE“-Kennzeichnung zu versehen. CE heißt „Conformité Européenne“ („Europäische Konformität“) und versteht sich als eine Art Wertsiegel, mit der der Hersteller erklärt, dass sein Produkt „allen geltenden EU-Vorschriften entspricht und dass ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde“. Allerdings ist hier zu beachten, dass das CE-Signum nur in Ausnahmen eine zwingende sicherheitstechnische Prüfung durch unabhängige Stellen voraussetzt.
Reinigung, Wartung und Generalinspektion
Fettabscheider dürfen nur von Fachfirmen installiert werden. Bezüglich der späteren Leerung/Reinigung und Wartung haben Betreiber eines Fettabscheiders im Wesentlichen vier Punkte zu beachten:
- Die Leerung/Reinigung ist in der Regel monatlich, u. U. auch in einem kürzeren Intervall durchzuführen. Bei jeder Leerung/Reinigung ist der Fettabscheider auf mögliche Mängel zu überprüfen.
- Einmal jährlich sind Fettabscheider von einem Sachkundigen zu warten.
- Es gilt die Dokumentationspflicht. Das heißt, alle Daten der Reinigung, Wartung, Inspektion sind bindend in einem Betriebstagebuch aufzulisten.
- Alle fünf Jahre werden Fettabscheider bei einer Generalinspektion von einem Fachkundigen geprüft. Der Prüfbericht muss aufbewahrt und der Behörde auf Anfrage vorgelegt werden können. Eine Übermittlungspflicht ist nur in vereinzelten Bundesländern erforderlich.
Notwendigkeit regelmäßiger Reinigung
Die turnusmäßige Reinigung von Fettabscheidern umfasst vier Schritte:
- Abpumpen des Fettabscheider-Inhaltes
- Innenreinigung des Behälters
- Neubefüllung des entleerten Abscheiders und Schlammfangs mit Frischwasser
- Reinigung der Probenahmeeinrichtung (bzw. des Probenschachtes)
Die Entleerungsintervalle sind gemäß DIN 4040-100 zu wählen (siehe Punkt 10.5). Das maximal zulässige Entleerungsintervall beträgt laut Norm vier Wochen. Ist das Schlammfangvolumen oder der Fettsammelraum nicht ausreichend, ist ein kürzeres Intervall zu wählen. Erweiterte Entleerungsintervalle können in Absprache der Behörde gewählt werden.
Unter Umständen greifen an diesem Punkt gewisse, jeweils kommunal geregelte Spielräume; etwa, wenn bei verringertem Beanspruchungsrad des Fettabscheiders in Folge auch die gespeicherte Fettspeichermenge niedriger variiert. Ist das der Fall, können die Entsorgungsintervalle angepasst, d. h. verlängert werden. Allerdings ist eine solche bedarfsgerechte Entsorgung nur möglich, wenn eine monatliche Kontrolle des Füllstandes erfolgt und entsprechend nachgewiesen wird (Dokumentationspflicht/Betriebstagebuch).
Prinzipiell aber ist festzuhalten, dass eine optimale Abscheidung von Fetten und Ölen nur dann funktioniert, wenn die vorgesehene Sammelkapazität nicht überschritten wird. Anders formuliert: Je mehr sich die abgeschiedenen Substanzen der für sie maximal vorgesehenen Speichermenge annähern, desto kleiner wird proportional dazu zwangsläufig der Platz im Abscheideraum. Dieser minimierte Platz wiederum reduziert die Verweilzeit des ungereinigten Wassers, was seinerseits zu einer Verringerung des Abscheide-Grades, zur Verringerung der Reinigungsqualität führt.
Darüber hinaus löst eine zu lange Verweildauer der Fette im Abscheider chemische Reaktionen aus (Hydrolyse, Autooxidation, Oxidation). Die dabei freigesetzten aggressiven Fettsäuren führen (abgesehen von der oben schon erwähnten starken Geruchsbildung), zur Korrosionsbildung.
Eine weitere Gefahr bei zu seltener und auch unprofessioneller Säuberung des Abscheiders liegt in dem Umstand, dass die in ihm abgelagerten Fettbestände stark verhärten. Was nicht nur einen weit größeren Aufwand bei der Reinigung mit sich bringt, sondern sich auch negativ auf die Wirkkraft des Abscheiders auswirkt. Betreffen die verhärteten Ablagerungen doch oft nicht nur den Innenbereich des Abscheiders, sondern auch dessen Zu- und Ablaufleitungen. Was deren Durchlässigkeit entsprechend einschränkt oder gar ganz verhindert. Hinzu kommt, dass Ablagerungen etwaige Elektronik im Abscheider (z.B. Steuerung von Abwasserpumpen, Alarmgeber etc.) blockieren. Insgesamt Schäden, die für den Besitzer oder Betreiber über kurz oder lang teuer werden können.
Wartung und Generalinspektion
Auch wegen dieser oben aufgeführten Mängelgefahren, müssen Fettabscheider einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen gewartet werden (DIN 4040-100, siehe Punkt 10.4). Die Wartung hängt im Detail von der jeweiligen Bauart des Abscheiders ab. Neben den Maßnahmen der Eigenkontrolle (DIN 4040-100, siehe Punkt 10.3) müssen zusätzlich folgende Arbeiten durchgeführt werden:
- Kontrolle der Innenwandflächen, Einbauteile und Beschichtungen nach den Herstellervorgaben – nach der Entleerung durch Inaugenscheinnahme auf erkennbare Schäden und Auffälligkeiten: z. B. Verfärbung, Blasenbildung, Ablösungen, Korrosion insbesondere im Bereich der Dreiphasengrenze (Wasser, Fett-, Luftschicht)
- Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und Installationen, sofern vorhanden
- unverzügliche Beseitigung der festgestellten Mängel
Neben diesen alljährlichen Wartungsarbeiten ist zudem eine Generalinspektion für Abscheideranlagen vorgesehen (DIN 4040-100). Diese hat erstmalig unmittelbar vor der Inbetriebnahme des Abscheiders und danach regelmäßig im Abstand von höchstens fünf Jahren zu erfolgen.
Die Generalinspektion darf dabei weder durch den Betreiber noch den Installateur oder Hersteller der Abscheideranlage durchgeführt werden. Stattdessen sind nach der vollständigen Anlagenentleerung und -reinigung Fachbetriebe mit deren Inspektion zu betrauen, die dafür eben nicht nur die erforderliche Kompetenz, sondern auch die notwendige Unabhängigkeit mit sich bringen. Das heißt, es sind seitens der Abscheider-Betreiber spezialisierte Unternehmen zu wählen und zu beauftragen, die für Einbau, Betrieb, Wartung wie auch Generalinspektion nachweislich geeignet bzw. zugelassen sind. Gemäß DIN 4040-100 kann dieser Eignungsnachweis z. B. nach RAL-GZ 968 erbracht werden. RAL steht für den 1925 gegründeten „Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen“, der heute unter dem Namen „Deutsches Institut für Gütesicherung“ das RAL-Gütezeichen nach entsprechend festgelegten Normen vergibt.
Was im Einzelnen von dem beauftragten Unternehmen an Arbeiten bei der Generalinspektion durchzuführen ist, ist ebenfalls in DIN 4040-100 (Ziffer 11.7.2) festgelegt. Wobei an dieser Stelle anzumerken ist, dass Fachbetriebe oft ein Service-Gesamtpaket für Betreiber von Abscheideranlagen anbieten. Die Bandbreite reicht dabei von der Führung des Betriebstagebuchs über die Wartung bis zur Generalinspektion und erfolgt nicht nur nach den jeweils rechtlichen Vorgaben, sondern auch technologisch neuesten Standards, nach denen etwa mit hochmoderner TV-Technik Schäden früh erkannt und entsprechende Sanierungsmaßnahmen effektiv geplant und durchgeführt werden können.
Weiterverwertung von Fetten
Natürlich kann der schon erwähnte Hobbykoch seine vergleichsweise kleinen Mengen, etwa an Frittierfett, schlicht und einfach über den Restabfall entsorgen. Zu beachten ist für Privathaushalte lediglich, dass das Fett sicher verpackt ist (etwa in einem festverschlossenen Behältnis oder eingewickelt in Papier) und es tatsächlich auch im Restmüll und nicht auf dem Kompost oder in der Biotonne landet.
Im Gegensatz dazu wird die Sache für den gewerblichen Bereich etwas komplexer. Hier wird das Fettwassergemisch aus den Fettabscheidern mit kombinierten Saugdrucktankwagen spezialisierter Unternehmen abgepumpt und anschließend dem Fettrecycling zugeführt.
Denn nicht nur, dass altes Brat- und Frittierfett ob seines hohen Energiepotenzials bestens für die thermische Verwertung geeignet ist – dank eines Fettsäuremusters, dessen Struktur ähnlich jenem von frischem Öl ist, bieten sich diese Fette zudem bestens als Basis für die Herstellung von Biodiesel an. Wobei noch ein weiterer positiver Aspekt hinzukommt: Während gegenüber konventionellem Diesel ein auf Ölpflanzen basierender Biodiesel den Ausstoß von CO2 immerhin schon mal um 50 bis 60 Prozent reduziert, sind es beim Biodiesel aus alten einschlägigen Fetten bis zu sage und schreibe 90 Prozent. Was quasi jeden Straßenimbiss zum ökologisch wertvollen Treibstofflieferanten macht.
Ein Höchstmaß an Fett- und Ölrückgewinnung zu gewährleisten, ist also ein in mehrfacher Hinsicht sinnvolles Unterfangen. Abscheideranlagen und ihre korrekte Handhabe, angefangen von der Installation über den Betrieb bis hin zur Verwertung der abgeschiedenen Fette, liefern dazu einen maßgeblichen Beitrag.
Quellen
- hotelier.de: Fettabscheider Gastronomie & Schlammfang
- Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland: Abwasserhausanschluss
- sachsen.de: Abwasserbeseitigung
- ACO: Fettabscheider
- Epenportal: Welche Vorschriften gelten für Fettabscheider in der Gastronomie?
- Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz mbH: CE-Kennzeichnung
- TÜV Nord: Was sind Fliegende Bauten?
- Abwasser Analysezentrum: Fettabscheider
- Abwasserentsorgung Stade: Merkblatt zum Betreiben, Überprüfen, Entsorgen und Warten von Fettabscheideranlagen
- Güteschutz Grundstücksentwässerung e.V.: RAL-GZ 968
- Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe: Von der Weihnachtsgans zum Biodiesel
- Deutschlandfunk Kultur: Wie aus Frittierfett Kraftstoff wird