Seit 2021 fallen die ersten Windenergieanlagen aus der 20 Jahre andauernden Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) heraus. Damit ist auch im Jahr 2022 und den folgenden Jahren mit einem zunehmenden Rückbau tausender Anlagen zu rechnen – vielerorts um leistungsstärkere Anlagen zu errichten (sog. Repowering). Fragen nach rechtlichen Vorgaben, Entsorgungskonzepten und Recyclingmöglichkeiten rücken dadurch in den Blickpunkt der Branche.
Eine aktuelle, im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellte Studie für einen ressourcensichernden Rückbau von Windkraftanlagen mahnt: „Für den Rückbau fehlen bisher jedoch praktikable Vorgaben zur Vorgehensweise. Weiterhin fehlen abfallrechtliche Zielvorgaben und damit eine Definition klarer Entsorgungswege für die einzelnen Materialien. Zusätzlich wurde festgestellt, dass die bisher erbrachten Sicherheitsleistungen die tatsächlichen Rückbaukosten voraussichtlich nicht vollständig abdecken“. Beispielsweise zu der Frage, ob ein Fundament vollständig oder nur bis zu einer gewissen Tiefe unter der Geländeoberfläche abzubauen sind, beständen unterschiedliche Auffassungen.
Das Umweltbundesamt verweist angesichts der großen Diversität an Anlagen und Standorten auf maßgeschneiderte Rückbaukonzepte, für die die in der Verantwortung stehenden Betreiber auch die technische Daten und Empfehlungen der Hersteller heranziehen sollten.
Der Bundesverband WindEnergie versichert, die Branche arbeite intensiv an Recyclingkonzepten und stellt hohe Recyclingquoten in Aussicht: „80 bis 90 Prozent der Komponenten, die metallhaltigen Teile, die Elektrik sowie die Fundamente und der Turm (Stahl-, Kupfer-, Aluminium- und Betonkomponenten) lassen sich in etablierte Recyclingkreisläufe zurückführen“. Zurückgewonnenes Stahl und Kupfer könne für andere Konstruktionen genutzt, zerstückelte Beton- und Fundamentteile im Straßenbau verwendet werden. Sogar die aus Faserverbundstoffen bestehenden Rotorblätter von Windenergieanlagen seien für die Recyclingbranche kein Neuland, „da Bootsrümpfe, Flugzeugteile und andere Faserverbundteile (z. B. aus der Automobilindustrie) ebenfalls entsorgt werden“.
Andere Publikationen stufen gerade das Recycling der Rotorblätter als problematisch ein, verweisen auf gesundheitsschädliche Faserstäube bei der Zerkleinerung, das Deponieverbot in Deutschland und fehlende Eignung zur thermischen Verwertung.
Gefährliche Abfälle müssen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sicher entsorgt werden. Sie treten bei Windenergieanlagen in Form von Betriebsflüssigkeiten, Schmierstoffen und Isoliergas auf.
Windenergie gilt hierzulande als tragende Säule im Kampf gegen den Klimawandel. Zu erwarten ist, dass das Design-for-Recycling-Prinzip auch von Windanlagenbauern eingesetzt werden wird. Die ersten europäischen Hersteller stellen abfallfreie Anlagen bis 2040 in Aussicht.
Quellen
- Manager Magazin: Wie die Windbranche ihr Schrottproblem lösen will
- Umweltbundesamt: Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen
- Umweltbundesamt: Windenergieanlagen: Rückbau, Recycling, Repowering
- Bundesverband WindEnergie: Rückbau - alles gut geregelt
- Der Tagesspiegel: Wie die Mühlen zermahlen werden