Recycling von Metallspänen (Foto: Liuhsihsiang, iStock) (Foto: Liuhsihsiang (iStock))
Die Recycling-Verbände geben ein eindeutiges Statement zur Einstufung von Metallspänen ab
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Erklärung der Recycling-Verbände Emulsionsbehaftete Metallspäne sind kein gefährlicher Abfall

Landesumweltministerium Baden-Württemberg forderte eine Umstufung

In einer gemeinsamen Erklärung weisen die Verbände BDSV, bvse und VDM nachdrücklich darauf hin, dass Abfallerzeuger und -entsorger mit Kühlschmierstoffen verunreinigte Metallspäne nicht als gefährliche Abfälle einstufen müssen. Das Landesumweltministerium Baden-Württemberg hatte zuvor eine entsprechende Umstufung vorgeschlagen und sich dabei auf die LAGA-Vollzugshinweise berufen. Die LAGA fordert die Einordnung emulsionsbehafteter Metallspäne als gefährliche Schlämme. Die Verbände werten diese Forderung als rechtlich unzulässig und weisen Abfallerzeuger und Entsorger darauf hin, dass sie nicht verpflichtet sind, die Einstufung entsprechender Abfälle zu ändern.

BDSV, bvse und VDM erinnerten in diesem Zusammenhang auch noch einmal an die Musterverfahren am Verwaltungsgericht Sigmaringen im Frühjahr 2017. Bereits damals war gegen die Handhabung emulsionsbehafteter Metallspäne als gefährliche Abfälle erfolgreich geklagt worden. Das Gericht hatte die Einstufung als eindeutig rechtswidrig bewertet. Begründet wurde das Urteil u. a. mit dem zu unklar definierten Begriff der Tropffreiheit. Es sei nicht klar definierbar unter welchen Umständen von Tropffreiheit auszugehen ist. Im Übrigen verweisen die Verbandssprecher auf den Leitfaden für den umweltgerechten Umgang mit Metallspänen von 2014, der nach wie vor Gültigkeit besäße.

Quellen

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