Erneut entschied sich der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) gegen eine harmonisierte Einstufung des Weißpigments Titandioxid. Sollte es zu einer solchen Einstufung kommen, wären damit Kennzeichnungspflichten verbunden, die Auswirkungen auf den Umgang mit titanhaltigen Produkten und ihrer späteren Entsorgung haben. Der Stoff wird in vielen Industriebereichen eingesetzt und hauptsächlich als weißes Pigment oder bei Beschichtungen (z. B. UV-Schutz) verwendet.
Die Nanopartikel finden auch in der Lebensmittelindustrie Einsatz und werden als Zusatzstoff E171 deklariert. Die Hersteller von Farben, Lacken und Druckfarben jedoch sind mit ca. 60 % größter Abnehmer der Pigmente. Durch die Einstufung des Farbstoffs als Gefahrstoff wären sie von der Entscheidung maßgeblich betroffen. BDE-Präsident Peter Kurth sagte, die Verbandsmitglieder „unterstützen die von Deutschland eingebrachte Position und lehnen eine harmonisierte Einstufung von Titandioxid ab.“ Aus Sicht des Verbandes, sei es wichtiger, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das sich mit dem Umgang von schwerlöslichen partikelförmigen Stäuben geringer Toxizität beschäftigt.
Des Weiteren befürchtet Kurth, „dass mit dem Kommissionsvorschlag zahlreiche gefährliche Abfälle erzeugt werden, die dem ursprünglichen Schutzziel, nämlich dem Schutz vor dem Einatmen feiner Titandioxid-Stäube, keinen Nutzen bringen.“ Die neue Einstufung würde bedeuten, dass für die dann als gefährlich geltenden Abfälle Anlagegenehmigungen anfallen würden und das operative Geschäft angepasst werden müsste.
Äußerst problematisch an der Diskussion ist die fehlende wissenschaftliche Grundlage, da die Einstufung allein auf einer Studie beruht, die vor über 20 Jahren mit Ratten durchgeführt worden ist. Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL), kritisiert, dass die dabei festgestellten Reaktionen der Tiere „nicht stoffspezifisch für Titandioxid, sondern charakteristisch für eine Vielzahl von Stäuben“ wäre.
Als mögliche Lösung schlägt der VdL europaweit eine Angleichung der Staubwerte am Arbeitsplatz vor. „Die diskutierten Risiken beruhen allein auf dem Einatmen von Stäuben. Der Schutz vor Staub ist ein wichtiges Thema und wird in den meisten EU-Mitgliedstaaten durch einen Grenzwert am Arbeitsplatz sichergestellt“, erläutert Engelmann.
Quellen
- EU Recycling + Umwelttechnik: Harmonisierte Einstufung von Titandioxid nutzt nicht dem Schutzziel
- Farbe und Lack: Der Fall Titandioxid. Farbenindustrie warnt vor EU-Einstufung
- Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse): Der Fall Titandioxid. Farbenindustrie warnt vor EU-Einstufung
- Spiegel Online: Frankreich verbietet umstrittenen Weißmacher Titandioxid