Seit Mitte Juni 2019 dürfen E-Scooter offiziell auf öffentlichen Verkehrswegen in Deutschland unterwegs sein. Doch was als ein wichtiger Beitrag für die Entlastung der Innenstädte vom PKW-Verkehr gesehen wird, birgt bei der Entsorgung Gefahren. Die für den Antrieb verwendeten Lithium-Ionen-Akkus sind im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich. Bei nicht fachgerechter Entsorgung der Batterien können Brände beim Abfalltransport oder in Recyclinganlagen die Folgen sein.
Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) fordert deshalb eindringlich einen sachgerechten Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien und -Akkus. Konkret empfiehlt der BDE vier Maßnahmen:
- Klarere Kennzeichnung von Geräten mit Lithium-Ionen-Akkus
- Intensive Aufklärung der Verbraucher
- Verantwortung der Kommunen
- Einführung eines Batteriepfandes
Lithium-Akkus kommen nicht nur in E-Scootern zum Einsatz, sondern sind in einer Vielzahl von Elektrogeräten verbaut, bspw. in Handys, Notebooks oder Akkuschraubern. Der Transport dieser Batterien unterliegt dem Gefahrgutrecht. Es sieht vor, dass sie in gesonderten Behältern separat befördert werden. BDE-Präsident Peter Kurth weist zudem auf vermeidbare Schwächen im Produktdesign hin. Akkus sollten möglichst ohne Aufwand und Risiko zu entnehmen sein. „Was immer beim Produktkonzept, dem Design und der Stoff- und Materialauswahl schiefgeht, müssen die Entsorger ausbaden“, so Kurth.
Das Umweltbundesamt (UBA) informiert, dass Verbraucher ausgediente E-Scooter-Akkus bei der Altbatteriesammlung der Kommunen sowie kostenfrei bei Händlern zurückgeben können, die Industriebatterien anbieten. Zudem empfiehlt das UBA verschiedene, leicht umsetzbare Maßnahmen zur Steigerung der Nutzungsdauer von Lithium-Ionen-Akkus. So sollten Nutzer die Fahrzeuge ausschließlich Umgebungstemperaturen unter 50 Grad Celsius bzw. über –10 Grad Celsius aussetzen, Akkus bei Zimmertemperaturen überwintern lassen und mechanische Beschädigungen durch grobe Handhabung der E-Scooter vermeiden.