Änderungen der Gefahrstoffverordnung betreffen Biozide, die z. B. in Schwimmbädern zur Desinfektion und gegen Algen zum Einsatz kommen (Foto: Pratchaya (iStock))
Änderungen der Gefahrstoffverordnung betreffen Biozide, die z. B. in Schwimmbädern zur Desinfektion und gegen Algen zum Einsatz kommen
Foto: Pratchaya (iStock)

Recht Gefahrstoffverordnung nach langer Diskussion angepasst

Änderungen betreffen die Verwendung von Biozid-Produkten

Lange wurde diskutiert, jetzt ist es soweit: Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) wurde umfangreich überarbeitet und an europarechtliche Vorgaben angepasst. Grundlage für die Anpassungen ist die EU-Biozidverordnung (Verordnung 528/2012), die bereits seit 2012 gültig ist. Die nun für Deutschland novellierte Gefahrstoffverordnung gilt seit dem 1. Oktober 2021. Geändert wurden im Wesentlichen die Regelungen, in denen es um die Verwendung von Biozid-Produkten und die Begasung geht.

Neu eingeführt wurde unter § 2 Absatz 5a eine Begriffserklärung für die Begasung. Diese bezeichnet die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte oder Pflanzenschutzmittel, die toxisch wirken und gemäß ihrer Zulassung bestimmte Sicherheitsvorkehrungen wie das Tragen einer Atemschutzmaske bedürfen. Ebenfalls neu unter § 2 sind die Verwenderkategorien. Hier werden Personengruppen definiert, die berechtigt sind, je nach Sach- und Fachkunde ein bestimmtes Biozid anzuwenden: die breite Öffentlichkeit, der berufsmäßige Verwender und der geschulte berufsmäßige Verwender.

Zudem wurden die bestehenden Regelungen zu Biozid-Produkten in einem neuen Abschnitt 4a zusammengefasst. Hier sind auch die besonderen Anforderungen aufgeführt, die bei einer Begasung erforderlich sind. Ebenfalls angepasst wurden die entsprechenden Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften.

Mit den in der Gefahrstoffverordnung festgelegten Regelungen sollen Beschäftige und Verbraucher so gut wie möglich vor gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld geschützt werden. Dies geschieht durch Vorschriften, wie bestimmte Stoffe verpackt, gekennzeichnet und verwendet werden dürfen. Mit den Anpassungen gemäß der EU-Biozidverordnung soll der gesundheitliche Schutz von Mensch, Tier und Umwelt bei der Verwendung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln sichergestellt und der freie Verkehr von Biozid-Produkten innerhalb der EU durch einheitliche Zulassungsverfahren verbessert werden. Letztere sollen zudem garantieren, dass die zugelassenen Produkte für ihr jeweiliges Anwendungsfeld zweckmäßig sind und anderen als die Zielorganismen nicht schaden.

Quellen

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