Durch einen ordnungsgemäßen Umgang kann thermischen Reaktionen in Lithium-Akkus vorgebeugt werden (Foto: Vladyslav (AdobeStock))
Durch einen ordnungsgemäßen Umgang kann thermischen Reaktionen in Lithium-Akkus vorgebeugt werden
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Lithium-Ionen-Akkus Recycling-Verbände: Leitfaden für Lithium-Ionen-Akkus

Informationswerk soll Brandgefahr der Batterien minimieren

Dass Lithium-Ionen-Akkus buchstäblich brandgefährlich sind, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Erst im April brannte in Leipzig aufgrund eines Akkubrandes eine Lagerhalle mit 9.000 E-Scootern ab. Die örtliche Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Brandstiftung. Doch selbst bei Recyclingunternehmen oder kommunalen Sammelstellen, wo der Umgang mit verschiedensten Gefahrgütern zum täglichen Geschäft gehört, kommt es immer wieder zu Bränden im Zusammenhang mit den weit verbreiteten Batterien. Aus diesem Grund haben der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e. V. (bvse), der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler und Recycler e.V. (VDM) einen Leitfaden für die Branche zur sachgerechten Entsorgung von Altgeräten mit Lithiumbatterien veröffentlicht, der dabei helfen soll, die Brandgefahr zu minimieren.

„Brandgefahr vorbeugen! – Elektro(nik)-Altgeräte mit Lithiumbatterien richtig entsorgen – Leitfaden zur separaten Erfassung von batteriebetriebenen Elektro(nik)-Altgeräten“ adressiert in erster Linie die Letztbesitzer von Lithium-Ionen-Akkus. Gleich an erster Stelle wird dabei auf die Wichtigkeit einer korrekten Sortierung hingewiesen. Dazu gehört etwa auch die (zerstörungsfreie) Entnahme von Akkus aus Altgeräten, die diese nicht fest umschließen, vor deren Abgabe. Eine korrekte Trennung ist auch insofern essentiell, als bei der Entzündung einer Lithiumbatterie jegliches brennbare Material in der unmittelbaren Umgebung direkt in Brand gesetzt wird. Den Verbänden zufolge führte eine unsachgemäße Sortierung in den letzten Jahren bereits mehrfach zu Bränden bei Sammlung, Transport und Lagerung der Batterien.

Wie Akkus und Batterien letztlich gesetzeskonform und sicher zu erfassen sind, veranschaulicht der Leitfaden anhand von Beispielen aus sechs verschiedenen Sammelgruppen. So müssen etwa batteriehaltige Großgeräte (> 50 cm – Sammelgruppe 4) mit fest verbauten Akkus wie Hoverboards oder Spielzeugautos in separaten Behältern (beispielsweise in einer Gitterbox) gesammelt werden. Sind die Batterien hingegen entnehmbar, wie es bei Geräten wie Freischneidern oder Rasenmähern dieser Gruppe der Fall ist, müssen diese entnommen und gemäß Batteriegesetz (BattG) separat gesammelt werden. Das Gerät kann daraufhin (ohne Akku) in den Abrollcontainer gegeben werden.

In gedruckter Form ist der Leitfaden auf Anfrage bei den Verbänden erhältlich. Alternativ ist er auch als Download verfügbar.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit