Seit 1998 regelt die Batterieverordnung (BattV) die unentgeltliche Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien, um Abfallströme möglichst frei von gefährlichen Schadstoffen wie Quecksilber, Blei oder Cadmium zu halten. Als vom Bundesumweltministerium mit diesen Aufgaben betraute Stelle fungierte bis Januar 2020 die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), die seither einen bedeutenden Beitrag zur Verbesserung der Batterierücknahme und der Sammelquoten leistet. Verbrauchern ist die Stiftung vor allem durch Sammelboxen in Supermärkten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen bekannt.
Seit dem 6. Januar 2020 ist die GRS als herstellereigenes Rücknahmesystem (hRS) gem. § 7 Batteriegesetz (BattG) zugelassen. Sie gibt damit ihre Rechtsstellung als festgestelltes Gemeinsames Rücknahmesystem auf, ebenso wie den damit verbundenen Auftrag zur gesetzlichen Grundentsorgung für Gerätealtbatterien. Hintergrund sind anhaltende Diskussionen um Wettbewerbsnachteile aufgrund des Batteriegesetzes. Dieses sieht ein geordnetes Nebeneinander von solidarisch und herstellerindividuell getragener Produktverantwortung vor, das sich in der Praxis allerdings nur schwer umsetzen lässt.
Stiftungsvorstand Georgios Chryssos mahnte die Notwendigkeit an, diese Mängel in der Novellierung des BattG zu beheben. Gleichzeitig zeigte er sich hinsichtlich der weiteren Aufgabenwahrnehmung der GRS optimistisch: „Wir sind sehr froh, dass es uns auf diesem Wege gelungen ist, endlich die Voraussetzungen zu schaffen, um den ursprünglichen Stiftungsauftrag zum Betreiben eines nicht-gewinnorientierten, diskriminierungsfreien und für alle Hersteller offenen Rücknahmesystems weiter erfüllen zu können.“
Mit der Zulassung als hRS ist die Stiftung GRS nun den anderen vier deutschen herstellereigenen Rücknahmesystemen CCR Rebat, ERP Deutschland, ÖkoReCell und Ecobatt gleichgestellt. Sie alle sind nun im gleichen Maße verpflichtet, den Rücknahmestellen die kostenlose Abholung von Gerätealtbatterien anzubieten. Zu befürchten seien unter diesen Bedingungen negative Auswirkungen auf die Produktverantwortung. Chryssos erwartet zudem einen „gesetzlich beförderten Wettbewerb um die geringstmögliche Zielerreichung“. Die GRS zeigte sich aber durchaus bereit, unter einem geänderten Rechtsrahmen wieder als gemeinsames Rücknahmesystem zu fungieren.
Quellen
- Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien: Stiftung GRS Batterien erhält Zulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem
- recyclingnews: Rücknahme von Altbatterien. Die Karten werden neu gemischt
- RECYCLING magazin: Stiftung GRS Batterien erhält Zulassung als herstellereigenes Rücknahmesystem
- bvse, Fachverband Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling: GRS-Erfolgskontrolle 2017. Steigerung der Sammelquote ungebrochen