Kanister, Big Bag oder Container – welcher Behälter ist der Richtige? (Foto: getty_dumy67 (iStock))
Kanister, Big Bag oder Container – welcher Behälter ist der Richtige?
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Gefahrstoffentsorgung in Behältern Die Gefahr richtig verpacken

Müssen Gefahrstoffe entsorgt werden, sind die Anforderung an die Sicherheit von Lagerung und Transport besonders hoch. Denn von Gefahrstoffen gehen erhebliche Risiken für Gesundheit und Umwelt aus – von Verätzungen über Brände bis hin zu Explosionen. Um solche schwerwiegenden Folgen zu vermeiden, müssen Gefahrstoffe in speziellen, für die jeweilige Zusammensetzung geeigneten Behältnissen gesammelt und transportiert werden. Sonderabfallwissen gibt einen Überblick über die wichtigsten Gefahrstoffbehälter und ihre Einsatzgebiete.

  • Aufgrund der potenziellen Gefährdung von Mensch und Umwelt sind Gefahrstoffe in speziellen Behältern zu lagern und zu transportieren. Das schreibt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vor.
  • Maßgeblich für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510. Sie definiert sieben unterschiedliche Behälterarten.
  • Abhängig davon, ob Gefahrstoffe eine flüssige, feste oder pastöse Konsistenz aufweisen und welche Gefahr von ihnen ausgehen kann, kommen unterschiedliche Behältnisse zum Einsatz. Neben verschiedenen Containerarten zählen dazu u. a. auch Kanister, Fässer und Schüttgutbehälter.
  • Mit Gefahrstoffen gefüllte Behälter sind durch Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und weitere Hinweise eindeutig zu kennzeichnen. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die CLP-Verordnung.

Gefahrstoffe im Sinne der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, kurz Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse mit gefährlichen Eigenschaften, die entzündlich, explosiv, gesundheitsgefährdend oder umweltschädlich wirken können. Um Mensch und Natur vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen, ist besonderes Augenmerk auf ihre Verpackung zu legen. Diese muss ausreichend widerstandsfähig sein, um das ungewollte Austreten des Inhalts zu verhindern. Auch ist eine Verwechslung mit Lebensmittelverpackungen unbedingt auszuschließen. Deshalb schreibt die GefStoffV die Lagerung von Gefahrstoffen in speziellen Sicherheits- bzw. Gefahrstoffbehältern vor. Rechtliche Grundlage dafür ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“.

Technische Regel für Gefahrstoffbehälter

Die TRGS 510 führt sieben unterschiedliche Arten von ortsbeweglichen Behältern auf, die für die Lagerung und den Transport von Gefahrstoffen vorgesehen sind:

  • Verpackungen (z. B. Fässer, Kanister, Flaschen, Säcke)
  • Großpackmittel (z. B. IBC, Big Bags bzw. FIBC)
  • Großverpackungen
  • Tankcontainer bzw. ortsbewegliche Tanks
  • Druckgasbehälter und Druckgefäße (z. B. Flaschen, Großflaschen, verschlossene Kryobehälter, Flaschenbündel, Multiple-Element Gas Container (MEGC))
  • Aerosolpackungen oder Druckgaskartuschen
  • Eisenbahnkesselwagen, Tankfahrzeug

Als Lager definiert die TRGS 510 Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden sowie Bereiche im Freien, die zur Lagerung von Gefahrstoffen bestimmt sind. Dazu zählen auch Container oder Schränke. Für die Wahl des passenden Behälters sind die Abfallart, die stoffspezifische Gefährdung, sowie die Konsistenz der Gefahrstoffe entscheidend. Dabei wird unterschieden in flüssig, pastös und fest.

Gefahrstoffbehälter im Überblick

Gefahrstoffe und daraus resultierende gefährliche Abfälle fallen in unterschiedlichsten Bereichen der gewerblichen, medizinischen oder wissenschaftlichen Nutzung an. Entsprechend benötigt eine Vielzahl von Einrichtungen Gefahrstoffbehälter: von Krankenhäusern, Laboren und Universitäten über Bauunternehmen und Werkstätten bis hin zu Kosmetik- und Lebensmittelproduktionen.

Im Folgenden stellt Sonderabfallwissen die am häufigsten verwendeten Behälter für Gefahrstoffe mit ihren typischen Einsatzbereichen vor. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht dabei nicht.

 

Sicherheitsbehälter für Gefahrstoffe

Sicherheitsbehälter dienen der Lagerung und dem Transport gesundheits- und umweltgefährdender Abfälle. Unterschieden wird nach der Konsistenz der zu lagernden Gefahrstoffe in ASF- und ASP-Behälter. Bei der Aufbewahrung flüssiger gefährlicher Abfälle, die brennbar sind oder wassergefährdende Eigenschaften aufweisen, finden ASF-Behälter (Abfall-Sammel-Behälter für flüssige Sonderabfälle) Verwendung. In ihnen werden beispielsweise Altöl, Brems- und Kühlflüssigkeiten, Druckfarben, Kraftstoffe, Lacke, Lösungsmittel, Pestizide und Reinigungsmittel gesammelt.

ASP-Behälter (Abfall-Sammel-Behälter für pastöse und feste Sonderabfälle) dienen der Sammlung und Transport fester und pastöser Stoffe. Dazu zählen Batterien, verunreinigte Betriebsmittel, Kunststoff- bzw. Metallemballagen, Farben, Fette, Katalysatoren, Lacke, ölhaltige Werkstattrückstände, Ölfilter, Putztücher und Schmierstoffe. ASP- und ASF-Behälter stehen in unterschiedlichen Größen und Fassungsvermögen zur Verfügung.

Big Bags

Bei den sogenannten Big Bags handelt es sich um flexible Schüttgutbehälter aus robustem, reißfesten Kunststoffgewebe. Das Fassungsvermögen beträgt meist eine Tonne. Die internationale Kurzbezeichnung lautet FIBC (Flexible Intermediate Bulk Container). Gebräuchlich ist zudem der Begriff „Containersack“. Big Bags sind als Einweg- und Mehrwegvariante verfügbar. Sie finden vor allem Einsatz bei der Entsorgung von Bauabfällen wie Bauschutt, Baustellenabfällen, aber auch für staubige Abfälle, Stearate und Ruße.

Fässer

Fässer zur Entsorgung von Gefahrstoffen bestehen aus Kunststoff oder Stahl und werden in einer Vielzahl von Größen- und Form-Varianten angeboten. Verwendung finden Fässer sowohl für Flüssigkeiten wie etwa Mineralölerzeugnisse, Klebstoffe, Farben und Lacke als auch für feste gefährliche Stoffe und Chemikalien sowie für Trockenbatterien, Spraydosen und Pflanzenschutzmittel. Verschlossen werden sie je nach Bauart mit Schraubverschlüssen, Stahldeckeln oder Spannringen.

IBC-Container

Bei den Intermediate Bulk Containern (kurz: IBC) handelt es sich um wiederverwendbare Transporttanks, speziell für rieselfähige und flüssige Stoffe. Um in ihnen Gefahrstoffe zu transportieren, ist eine regelmäßige, sogenannte Wiederholungsprüfung notwendig.

Sicherheitskanister

Kanister zur Aufnahme von Gefahrstoffen bestehen in der Regel aus Edelstahl und besitzen ein Fassungsvermögen von 5 bis 30 Litern. Verschlossen werden sie mit einem Schraubverschluss, ggf. sind zudem noch ein Überdruckventil oder ein Feindosierer vorhanden. In Sicherheitskanistern werden flüssige Stoffe wie Brems- und Kühlflüssigkeiten, Entwicklerbäder, Fixierbäder, Lösungsmittel, Säuren und Laugen sowie sonstige Fotochemikalien aufbewahrt und transportiert.

Auffangwannen

Für die Lagerung von flüssigen wassergefährdenden Stoffen ist zusätzlich zu den geeigneten Gefahrstoffbehältern die Verwendung von Auffangwannen vorgeschrieben. Sie bestehen aus Stahlblech, Edelstahl oder Kunststoff und gewährleisten im Fall einer Leckage den Schutz von Böden und Gewässern vor austretenden gefährlichen Flüssigkeiten.

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Gefährliche Stoffe müssen zur Verhütung von Gefahren und Verletzungen eindeutig gekennzeichnet werden. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet innerhalb der EU die CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Entsprechend ihrer Gefährlichkeit erfolgt eine Zuordnung der Gefahrstoffe zu bestimmten Gefahrklassen und ‑kategorien. Zur Gefahrstoffkennzeichnung gehören folgende Elemente, die sich auf dem Etikett sowie im verpflichtend mitzuführenden Sicherheitsdatenblatt wiederfinden:

  • Gefahrenpiktogramme
  • Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“)
  • Gefahrenhinweise (H-Sätze)
  • Sicherheitshinweise (P-Sätze)
  • weitere Angaben (z. B. Produktname, Lieferant)

Bei den Gefahrenpiktogrammen gemäß CLP-Verordnung handelt es sich um auf der Spitze stehende Quadrate mit rotem Rahmen. Auf weißem Hintergrund erscheinen schwarze Symbole, die physikalische Gesundheits- und Umweltgefahren versinnbildlichen.

Zusätzlich geben die Signalwörter „Gefahr“ und „Achtung“ das Ausmaß der Gefährlichkeit an. Dabei findet „Gefahr“ Verwendung für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien, „Achtung“ für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien. Welches Gefahrwort konkret anzuwenden ist, regelt die CLP-Verordnung.

Die H- und P-Sätze beschreiben Gefährdungen, die von Stoffen und Gemischen ausgehen können („Hazard Statements“) sowie Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit ihnen („Precautionary Statements“).

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zur kompakten Orientierung in der Praxis eine Memocard mit den Symbolen zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen  herausgegeben. Sie enthält zusätzlich Verhaltensregeln bei Gefährdungen.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit